Direktkredite

Neben einem Bankkredit finanzieren wir den Hauskauf sowie nötige Instandhaltungen auch durch Direktkredite (sogenannte Nachrangdarlehen). Hierbei verleihen Menschen mittels Vertrag ihr Geld an die Haus-GmbH. Das Projekt kann sich dadurch kostengünstig Geld borgen, was die Ausgaben gering und die Mieten niedrig hält.

Für unsere Kreditgeber*innen besteht die Möglichkeit Solidarität mit einem sozialen und regionalen Projekt zu zeigen und dadurch günstigen Wohnraum auf Dauer zu schaffen. Mit einem Kreditvertrag wird festgelegt zu welchen Konditionen das Geld verliehen wird. Die Punkte Höhe, Fristen, Tilgung sowie Zinshöhe werden in einem persönlichen Gespräch mit dem*der Kreditgeber*in geklärt. Vorzugsweise leihen wir uns mehrere kleinere Beträge (ab 500,- Euro) bei verschiedenen Menschen.

Eine der Grundsäulen des Mietshäuser Syndikats ist die Solidarität, auch unter den Projekten selbst. Sollten wir einmal in den seltenen Genuss kommen, das geliehene Geld nicht zu benötigen sehen wir die Möglichkeit das Geld zwischenzeitlich anderen Syndikatsprojekte zu leihen.

Risiken und Nebenwirkungen? Wir sind keine Bank und können somit keine banküblichen Sicherheiten anbieten. Wir haben einen Finanzierungsplan, der zusammen mit dem Syndikat erstellt wurde und in dem Direktkredite mit einkalkuliert sind. Bei Interesse kann dieser eingesehen werden.

Des Weiteren werden unsere Kreditgeber*innen mindestens einmal im Jahr über Aktuelles rund um das Hausprojekt sowie den Stand ihres Darlehens informiert.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um Nachrangdarlehen handelt. Das bedeutet zum Einen, dass auf die Tilgung von Krediten sowie die Auszahlung von Zinsen verzichtet werden kann, wenn dadurch die Zahlungsfähigkeit der GmbH gefährdet ist. Zum Anderen werden im Falle der Insolvenz vorrangig Bankkredite und alle anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und erst dann die Direktkredit-geber*innen.
Als Beispiel sollte hier das gescheiterte Projekt Eilhardshof genannt werden. Doch auch hier heisst es: Solidarität zeigen!

Wichtiger Hinweis: Nach dem Vermögensanlagengesetz bietet Die Danz GmbH verschiedene Vermögens­anlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nach­rang­darlehen bestehen. Im Rahmen der Vermögensanlage, welche – wie unter „Ver­zinsung“ im Kreditvertrag be­schrieben – verzinst wird, werden von der Darlehensnehmerin innerhalb von 12 Mona­ten nicht mehr als 100.000,- Euro angenommen. Es besteht daher keine Prospekt­pflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.

 

Bei weiteren Fragen oder Interesse uns Geld zu leihen –> Kontakt.