Satzung des Danz Hausvereins

Danz nicht eingetragener Verein

1. Name, Ziele, Sitz

Der Danz Verein umfasst alle Personen, die im Haus Danziger Freiheit 5 in Regensburg Zimmer als Mietparteien bewohnen.

Der Verein ist Forum der Selbstorganisation im Mietshaus Danziger Freiheit 5.

Der Verein versteht sich als Teil eines Solidarzusammenschlusses der MieterInnen und Wohnungssuchenden im Mietshausbereich. Er strebt deshalb die Mitgliedschaft im Mietshäuser Syndikat an und verfolgt dieselben Ziele: Selbstorganisierte Mietshausprojekte zu schaffen, das Recht auf Wohnraum für alle!

Sitz des Vereins ist Regensburg.

2. Hausversammlung, Beauftragte

Die Hausversammlung (Mitgliederversammlung) des Hauses Danziger Freiheit 5 ist das Beratungs- und Entscheidungsorgan. Entscheidungen sollen nach dem Konsensprinzip getroffen werden. Sie werden schriftlich festgehalten. Ersatzweise gelten die gesetzlichen Vorschriften für Vereine.

Die Hausversammlung entscheidet über die Mitgliedschaft.

Die Hausversammlung wählt Beauftragte (Vorstand). Die Beauftragten vertreten den Verein nach außen. Je zwei Beauftragte vertreten den Verein gemeinsam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Beauftragten sind der Hausversammlung verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

3. Finanzen, Haftung

Beiträge werden nicht erhoben. Über Einlagen entscheidet die Hausversammlung. Die Haftung des Vereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

4. Auflösung

Wird der Verein aufgelöst oder sein bisheriger Zweck grundlegend abgeändert, so muss das Vermögen weiter im Sinne der bisherigen Zielsetzung verwendet werden: Es wird als Zweckvermögen (Stiftung) dem Mietshäuser Syndikat zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.

Regensburg den 05. Oktober 2010

Protokoll und Beschlüsse der Gründungsversammlung am 05. Oktober 2010:

1. Die Satzung wird angenommen:

2. Als Beauftragte wurden gewählt:

Julian Wolf

Sebastian Werder

Barbara Bauer